Wir achten auf Datenschutz und Wahrung er allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Bevor Sie die Fotos Ihrer Mitarbeiter auf Ihrer Webseite oder in den sozialen Medien verwenden, informieren Sie sich bitte über die aktuellen DSGVO-Vorschriften und – wer hat das Recht am eigenen Bild? Generell gilt: der Arbeitgeber darf nicht einfach Fotos seiner Mitarbeiter veröffentlichen, denn auch am Arbeitsplatz gilt das Recht am eigenen Bild. Um das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu wahren, benötigt also auch der Arbeitgeber eine schriftliche und freiwilige Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters. Vor der Veröffentlichung müssen die Mitarbeiter auch genau informiert werden, wo und in welchem Zusammenhang die Veröffentlichung stattfindet. Zudem muss ein Hinweis erfolgen, dass bei Ablehnung zur Veröffentlichung keine negativen Konsequenzen erfolgen.