Abtauchen, wenn’s heiß wird!
In diesem Sommer werden deutschlandweit wieder hohe Temperaturen auf uns zukommen. Wer bei Temperaturen über 30°C im Büro oder zu Hause arbeitet, fragt sich schnell, ob es einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt.
Kühlen Kopf bewahren trotz Hitze!
Gibt es für Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei?
Die ernüchternde Antwort: Ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es im Büro oder an Arbeitsstellen nicht. Trotzdem sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Denn eine Hitzewelle macht ohne Zweifel das Arbeiten anstrengend. Bei extremen Temperaturen kann der Körper mit Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen oder Müdigkeit reagieren.
Ab wann muss der Arbeitgeber reagieren?
Auch wenn es keinen direkten Rechtsanspruch auf Gleitzeit oder Freistunden bei Hitze gibt, haben Arbeitgeber laut ASR A3.5 Raumtemperatur „bei Sommerhitze mit Außentemperaturen über 26°C“ die Pflicht, Maßnahmen für ein angenehmes Arbeiten zu ergreifen.
Hitze am Arbeitsplatz: Pflichtprogramm für Arbeitgeber!
Bei mehr als 26°C am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber laut der Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, eine der unten aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen:
- Ventilatoren oder Klimageräte aufstellen: Frische Luft und Kühlung sind das A und O.
- Die Kleiderordnung in den entsprechenden Berufen lockern: Leichtere Kleidung kann die Wärme erträglicher machen.
- Auf Gleitzeit setzen: So können Mitarbeiter in den kühleren Morgen- oder Abendstunden arbeiten.
- Sonnenschutz wie z.B. Markisen oder Jalousien anbringen: Reduziert die Sonneneinstrahlung und hält die Räume kühler.
- Gekühlte Getränke für die Mitarbeiter bereitstellen: Erfrischung ist wichtig, um den Flüssigkeitshaushalt aufrechtzuerhalten.
Maßnahmen bei anhaltender Hitze!
Sofern trotz der Durchführung einer oder mehrerer Maßnahmen die Temperatur in den Büroräumen weiterhin über 30°C ist, müssen weitere Maßnahmen wie Luftduschen und zusätzliche Hitzepausen ergriffen werden. Steigt die Raumtemperatur trotzdem auf über 35°C, können die Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten, und der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Mitarbeiter nach Hause zu schicken – und zwar bei vollem Lohn.
Und wie ist das im Homeoffice?
Inwiefern müssen Arbeitgeber für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter bei Hitze im Homeoffice sorgen? Hier scheiden sich die Geister. Tatsächlich hängt es von der jeweiligen Situation im Homeoffice ab: Handelt es sich um einen eigens für das Homeoffice eingerichteten Arbeitsplatz (Telearbeit) oder um das mobile Arbeiten.
Beim Mobilen Arbeiten ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, sich einen schattigen und kühlen Arbeitsplatz zu suchen. Alternativ kann er ja im Büro arbeiten.
Machen Arbeitgeber hingegen genaue Vorschriften, wie das Büro zu Hause auszusehen hat, also schreiben ihren Angestellten vor, mit welcher Ausstattung sie arbeiten müssen, hat der Arbeitgeber die gleichen Pflichten für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen wie im Büro.
Unser cooler Tipp für Chefs
Was immer gut ankommt: Spendiert als Chefs einfach mal ein kühles, leckeres Eis. Das hebt die Stimmung und sorgt für eine willkommene Abkühlung!
Bleibt cool und kommt gut durch den Sommer!