Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Sind Sie vorbereitet?

Mehr Sichtbarkeit, bessere Usability & gesetzeskonforme Webseiten
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Mehr Sichtbarkeit, bessere Usability & gesetzeskonforme Webseiten

Wussten Sie, dass 80–90 % der Unternehmenswebseiten nicht barrierefrei sind? 
Besonders Online-Shops und digitale Dienstleister stehen vor großen Herausforderungen. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft – und macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur gesetzeskonforme Webseiten, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung und sein Google-Ranking.


Für welche Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit verpflichtend?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten,
darunter: 

✅ E-Commerce-Shops
✅ Banken & Versicherungen
✅ Telekommunikationsanbieter
✅ Alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 2 Millionen Euro

Diese Unternehmen müssen ihre Webseiten, Apps und digitalen Services bis 2025 barrierefrei gestalten, um Strafen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja! Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Trotzdem bietet eine barrierefreie Webseite ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil – denn sie erreichen eine breitere Zielgruppe und steigern ihre Online-Sichtbarkeit.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

❌ Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
❌ Schlechtere Google-Rankings (Google bevorzugt barrierefreie Seiten)
❌ Umsatzverluste & Reputationsschaden

Spätestens 2025 wird digitale Barrierefreiheit zum Standard – Unternehmen, die nicht reagieren, riskieren finanzielle und digitale Nachteile.


Warum ist Barrierefreiheit online wichtig?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert das digitale Erlebnis für alle! In Deutschland leben fast 8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, doch auch ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen profitieren von zugänglichen Webseiten.

Typische digitale Barrieren:

  • Sehbehinderungen: Fehlende Alternativtexte & schlechte Kontraste
  • Motorische Einschränkungen: Navigation nur mit der Maus erschwert
  • Hörbehinderungen: Fehlende Untertitel für Videos
  • Kognitive Einschränkungen: Unübersichtliche oder komplizierte Inhalte

Wie wird Ihre Webseite barrierefrei?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definieren vier zentrale Kriterien: 
✅ Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder).
✅ Bedienbarkeit: Die Webseite muss auch ohne Maus navigierbar sein.
✅ Verständlichkeit: Klare Sprache & intuitive Strukturen erleichtern die Nutzung.
✅ Robustheit: Die Webseite muss auf allen Geräten und Browsern zuverlässig funktionieren.


Warum jetzt handeln?

Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Ihnen handfeste Vorteile: 

⭐ Bessere Google-Rankings & mehr Sichtbarkeit
⭐ Höhere Conversion-Rates durch bessere User Experience
⭐ Erweiterung der Zielgruppe & mehr Kunden
⭐ Vermeidung von Abmahnungen & Strafen

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